enertec Gebäudeenergieberatung & -messtechnik
Einzelmaßnahmen werden wieder gefördert

Der Bund stellt 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 936 Mio. EUR zur Verfügung. Davon stammen 436 Mio. EUR aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. EUR werden aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (Energiekonzept) bereitgestellt. Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung weiterhin Anreize für die Realisierung der angestrebten Ziele bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz.

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 151/152 und 430): Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglichen wir eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Bisher bezogen sich unsere technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile lieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 werden wir das Berechnungsverfahren umstellen und unsere Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbinden wir diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise
beim KfW-Effizienzhaus).


Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnen wir die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang
war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153): Ersatzneubau
Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können.

 
KfW-Fördergelder wieder zusagefähig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Montag, 01. Februar 2010 um 06:11 Uhr

Die Wiederaufnahme der Zusagen in den Programmen für Energieeffizientes Bauen
und Sanieren (Pr.-Nr. 151 - 154, 157, 218, 430) ist erfolgt. Desweiteren wurden Anpassungen im Zuschussprogramm „Energieeffizient Sanieren -Sonderförderung“ (Pr.-Nr. 431) verabschiedet.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am 27.01.2010 der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages die Zustimmung zur Verwendung von Mitteln im Vorgriff auf den Bundeshaushalt
2010 erteilt hat und damit die Zusagetätigkeit in den Programmen
• Energieeffizient Sanieren (Pr. 151/152/430)
• Energieeffizient Bauen (153/154)
• Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Pr. 157)
• Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Pr. 218)
wieder aufgenommen wurde.

 Wir beraten Sie gern!

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. Februar 2010 um 06:14 Uhr
 
Neue KfW-Förderprogramme ab 2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Freitag, 26. Dezember 2008 um 14:29 Uhr

Ausweitung der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab Januar 2009

  • Zusätzliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Programm "Wohnraum Modernisieren"
  • Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm"

Die KfW Förderbank weitet ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren ab Januar 2009 aus. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms "Wohnraum Modernisieren" werden ab Januar auch Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Fenster oder der Einbau eines Brennwertkessels aus Haushaltsmitteln des Bundes mit besonders zinsgünsti-gen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms "CO2-Gebäudesanierung" möglich.

Darüber hinaus können ab Januar 2009 die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. Wer z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert oder einen Brennwertkessel einbaut, kann einen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme, maximal 2.500 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3.750 Euro. Anträge für die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung können direkt bei der KfW gestellt werden.

"Die KfW Förderbank setzt mit den neuen Einzelmaßnahmen und zusätzlichen Zuschüssen deutliche Akzente für Beschäftigung und Wachstum in Deutschland und trägt maßgeblich dazu bei, den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden zu reduzieren und Heizkosten zu senken. So konnten mit den Programmen alleine in diesem Jahr bis zum 31. Oktober bereits Investitionen in Höhe von über 12 Mrd. Euro gefördert und über 200.000 Arbeitsplätze gesichert werden", sagte Wolfgang Kroh, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 26. Dezember 2008 um 14:32 Uhr
 
BAFA ändert Förderrichtlinie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Samstag, 24. Oktober 2009 um 15:39 Uhr

Wesentliche Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung):

  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. Februar 2010 um 06:15 Uhr
 
Verbot von Glühbirnen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Dienstag, 16. Dezember 2008 um 14:22 Uhr

Ab dem 1. September 2009 dürfen keine matten Glühbirnen und klare Glühbirnen ab 100 Watt mehr verkauft werden. Für klare Glühbirnen bis 100 Watt gilt dies spätestens ab September 2012.

Die von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossene Verordnung sieht im Einzelnen folgende Anforderungen vor:

  • Ab 1. 9. 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Für matte Leuchten gilt dann Effizienzklasse A. Auch klare Lampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Für klare Lampen gilt generell Effizienzklasse C, aber zu verschiedenen Zeitpunkten, d. h.:
  • Ab 1. 9. 2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt vom Markt verschwinden.
  • Für die Standardglühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab 1. 9. 2011; für die Glühlampe mit 10 Watt ab September 2012.

Ab dem 1. September 2016 gelten dann für alle Haushaltslampen Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmliche Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.

Die technikunabhängig definierten Effizienzanforderungen für klare Lampen treffen auch ineffiziente Energiesparlampen und auch ineffiziente LEDs. Neben Effizienzanforderungen wird auch die Gebrauchstauglichkeit der Lampen zum Kriterium. Dies betrifft die Haltbarkeit, die Schaltfestigkeit, die Zündzeit und die Anlaufzeit. Damit ist auch die Zeit für Energiesparlampen geringer Qualität abgelaufen.

EU-Rat und EU-Parlament müssen dem Verordnungsentwurf noch zustimmen. Die EU-Verordnung konkretisiert die Vorgaben der EU-Richtlinie für energiebetriebene Produkte, die so genannte Ökodesign-Richtlinie und gilt nach der Verabschiedung direkt in allen Mitgliedsstaaten. Das heißt, es ist wird keine gesonderte Umsetzung in deutsches Recht notwendig werden.

 

siehe auch www.bmu.bund.de

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 26. Dezember 2008 um 14:29 Uhr
 
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