enertec Gebäudeenergieberatung & -messtechnik
Aktion 2012: Thermografische Gebäudeanalyse

Im Frühjahr 2012 bieten wir erneut eine Thermografieaktion im Raum Bad Honnef / Bonn an.

Paket 1: Aussenaufnahmen:
Nächtlicher Untersuchungstermin mit ca. 4 Aufnahmen Ihres Gebäudes inkl. Kurzdokumentation (ohne Beratung
und gültig bis 6 Wohneinheiten), jede zugängliche Gebäudeseite wird thermografiert. 98,- € inkl. MwSt.

Sollten Sie Interesse haben, so können Sie sich noch kurzzeitig anmelden!

Ablauf:
Sobald Sie uns den Auftrag zur thermografischen Untersuchung ihres Gebäudes erteilt haben, tragen wir Sie in unseren
Projektplan ein. Wir werden Ihnen dann den geplanten Thermografietermin mitteilen.

Messablauf:
Bei Angebot „Paket 1“ führen wir die Messung i.d.R. nachts an dem von uns angekündigten Datum durch, wir müssen
hierfür nicht ins Gebäude und werden auch nicht klingeln. Es werden alle frei zugänglichen Gebäudeseiten thermografiert.
Geben Sie uns über die örtlichen Gegebenheiten ggf. nähere Informationen. Sie erhalten dann ca. zwei Wochen
später von uns Post mit der entsprechenden Dokumentation und den Thermogrammen.

Vorbereitung der Messung:
Zur Vorbereitung einer optimalen Messung sind 12 bis 24 Stunden vorher folgende Maßnahmen empfehlenswert:
- Öffnen Sie möglichst alle Zimmertüren im Haus
- Heizen Sie alle Räume gleichmäßig auf ca. 20 °C
- Halten Sie Fenster und Außentüre möglichst geschlossen
- Lüften Sie über kurzes Stoßlüften (keine Kippstellung der Fenster)
- Lassen Sie die Rollladen über Nacht oben bzw. geöffnet

Erforderliche Randbedingungen:
- Temperaturunterschied zwischen innen und außen von mind. 10°C über 12 Stunden vor der Messung
- Kein starker Regen oder Schneefall während der Messung
- Kein starker Nebel oder heftiger Wind während der Messung

Eine kleine Skizze des Gebäudes (Lage), Zugang, Gartentor etc. würde uns nachts bei der Orientierung helfen. Auch Angaben wie z.B. Hund im Zwinger, Teich, Baugrube.

 
Einzelmaßnahmen werden wieder gefördert

Der Bund stellt 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 936 Mio. EUR zur Verfügung. Davon stammen 436 Mio. EUR aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Weitere Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. EUR werden aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (Energiekonzept) bereitgestellt. Mit dem Energiekonzept setzt die Bundesregierung weiterhin Anreize für die Realisierung der angestrebten Ziele bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz.

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 151/152 und 430): Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglichen wir eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Bisher bezogen sich unsere technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“) des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile lieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 werden wir das Berechnungsverfahren umstellen und unsere Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbinden wir diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise
beim KfW-Effizienzhaus).


Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnen wir die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang
war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153): Ersatzneubau
Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können.

 
BAFA ändert Förderrichtlinie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Samstag, 24. Oktober 2009 um 15:39 Uhr

Wesentliche Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung):

  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. Februar 2010 um 06:15 Uhr
 
KfW-Fördergelder wieder zusagefähig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Montag, 01. Februar 2010 um 06:11 Uhr

Die Wiederaufnahme der Zusagen in den Programmen für Energieeffizientes Bauen
und Sanieren (Pr.-Nr. 151 - 154, 157, 218, 430) ist erfolgt. Desweiteren wurden Anpassungen im Zuschussprogramm „Energieeffizient Sanieren -Sonderförderung“ (Pr.-Nr. 431) verabschiedet.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am 27.01.2010 der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages die Zustimmung zur Verwendung von Mitteln im Vorgriff auf den Bundeshaushalt
2010 erteilt hat und damit die Zusagetätigkeit in den Programmen
• Energieeffizient Sanieren (Pr. 151/152/430)
• Energieeffizient Bauen (153/154)
• Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Pr. 157)
• Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Pr. 218)
wieder aufgenommen wurde.

 Wir beraten Sie gern!

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. Februar 2010 um 06:14 Uhr
 
Neue KfW-Förderprogramme ab 2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: enertec   
Freitag, 26. Dezember 2008 um 14:29 Uhr

Ausweitung der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab Januar 2009

  • Zusätzliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Programm "Wohnraum Modernisieren"
  • Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm"

Die KfW Förderbank weitet ihre Programme für Energieeffizienten Bauen und Sanieren ab Januar 2009 aus. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms "Wohnraum Modernisieren" werden ab Januar auch Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Fenster oder der Einbau eines Brennwertkessels aus Haushaltsmitteln des Bundes mit besonders zinsgünsti-gen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms "CO2-Gebäudesanierung" möglich.

Darüber hinaus können ab Januar 2009 die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. Wer z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert oder einen Brennwertkessel einbaut, kann einen Zuschuss von 5 % der Investitionssumme, maximal 2.500 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3.750 Euro. Anträge für die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und die Komplettsanierung können direkt bei der KfW gestellt werden.

"Die KfW Förderbank setzt mit den neuen Einzelmaßnahmen und zusätzlichen Zuschüssen deutliche Akzente für Beschäftigung und Wachstum in Deutschland und trägt maßgeblich dazu bei, den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden zu reduzieren und Heizkosten zu senken. So konnten mit den Programmen alleine in diesem Jahr bis zum 31. Oktober bereits Investitionen in Höhe von über 12 Mrd. Euro gefördert und über 200.000 Arbeitsplätze gesichert werden", sagte Wolfgang Kroh, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 26. Dezember 2008 um 14:32 Uhr
 
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