In einem Neubau bildeten sich kurz nach Bezug des Gebäudes im unbeheizten Dachgeschoss Wassertropfen an der Unterspannbahn und in der Heizperiode zeigten sich Eiskristalle. Bauträger und Käufer waren ratlos, die Dampfbremse wurde aus ihrer Sicht sehr sorgfältig verklebt und ein Wassereintritt von außen war auch nicht erkennbar.
Im Rahmen des Untersuchungstermins war eine deutliche Eisbildung erkennbar. Der Verlauf deutete bereits auf einen konvektiven Feuchteeintrag (Luftundichtigkeiten) hin. Zum Nachweis wurde mittels Blower-Door-Verfahren ein Überdruck im Gebäudeinneren (beheizten Bereich) und künstlicher Nebel erzeugt.
Seitlich von den OSB-Platten als Belag der obersten Geschossdecke war dann
ein Nebelaustritt zu erkennen.

Darauf hin wurde eine der OSB- Platten demontiert. Die Verklebung der Dampfbremsfolie war tatsächlich sehr ordentlich ausgeführt, Risse oder Fehlstellen waren nicht festzustellen. Aber auch im Bereich der flankierenden Innenwand wurde ein leichter Nebelaustritt festgestellt. Der Luftstrom war bereits bei geringen Druckdifferenzen deutlich zu messen. Was war nun die Ursache?
Der Luftstrom war bereits bei geringen Druckdifferenzen deutlich zu messen. Was ist nun ursächlich?
Ergebnis: Die Luftdichtheitsebene wird durch der Innenputz an Außenwänden
und im Bereich der Holzbalkendecke bzw. des Steildachs durch die
Dampfbremsfolie gebildet. Die flankierende Innenwand unterbricht diese
Luftdichtheitsebene. Vorhandene Hohlblocksteine bewirken aufgrund ihrer Hohlräume eine Art Kamineffekt , warme und mit viel Feuchtigkeit angereicherte Raumluft kann auf diesem Wege ungehindert austreten.
Was ist falsch gelaufen?
Es wurde einfach vergessen bzw. nicht bedacht, dass unverputztes
Mauerwerk nicht luftdicht ist.
Eine einfacher Putzglattstrich der Mauerwerkskrone oder das Durchführen
der Dampfbremse hätte diesen Schaden verhindern können.
In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses kam es zu allergischen Reaktionen bei den Bewohnern in Form von Niesen und Schnupfen. Dies veranlasste uns, eine Luftkeimsammelmessung durchzuführen und die entnommenen Proben im Labor zu untersuchen.

Ergebnis waren erhöhte Schimmelpilzkonzentrationen der Gattung Aspergillus in der Raumluft. Dies war Anlass, die Wohnung eingehend auf Feuchteschäden zu untersuchen. Ergebnis waren undichte Silikonfugen der Dusche und eine Durchfeuchtung hinter einer Küchenzeile. Nach Rückbau der Küche wurde das Schadensausmaß sichtbar. Die Tapeten waren mit Schimmelpilz befallen.

Von dem augenscheinlichen Befall wurde eine ergänzende Abklatschprobe erstellt, als Beweis für die resultierende erhöhte Konzentration an Schimmelpilzen der Raumluft. Die Laborbestimmung der Gattung/Art ergab die gleiche Art, die in der Raumluft in hohen Konzentrationen festgestellt wurde.

Als Maßnahmen zur Schadensbeseitigung folgten eine Instandsetzung der Duschabdichtung, eine technische Trocknung und fachgerechte Schimmelpilzbeseitigung. Nach einer intensiven Feinreinigung und Desinfektion erfolgte aufgrund der Sensibilität der Bewohner eine erneute Raumluftmessung. Das Ergebnis zeigte, dass die Maßnahmen erfolgreich waren, die Raumluftkonzentration entsprach der Außenluftkonzentration und die Schimmelpilzkontamination im Zusammenhang mit dem Wasserschaden wurde auf die normale Hintergrundbelastung reduziert.
Dieses Beispiel zeigt den Zusammenhang von versteckten Wasserschäden, der Schimmelpilzbildung und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Welches Energieeinsparpotenzial weist eine Optimierung der Regelung auf?
In einem Mehrfamilienhaus mit Baujahr von 1993 und fünf Wohneinheiten wurde im Jahre 2010 die Regelung der Heizungsanlage erneuert und optimiert. Es gab keinen Leerstand und eine abweichende Nutzung ist nicht bekannt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer.
Jahr |
kWh |
Klimafaktor |
|
2007 |
81995 |
1,31 |
|
2008 |
76621 |
1,21 |
|
2009 |
77186 |
1,22 |
|
2010 |
75057 |
1,04 |
|
2011 |
51968 |
1,31 |
|
2012 |
48839 |
1,19 |

Häufig werden wir zum Energieeinsparpotenzial bei Optimierung der Anlagenhydraulik und Heizungsregelung gefragt,
dies kann häufig in Zahlen nicht benannt werden. In oben genanntem Fall hat der Regelungsaustausch eine Einsparung von 20.000 kWh im Jahr erzielt. Eine Pauschalisierung kann hierüber nicht erfolgen, es kommt auf den Ist-Zustand, die vorhandene Einstellung und Auslegung an. Dieses Praxisbeispiel zeigt dennoch das Potenzial!
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Aufsteigende Feuchtigkeit an Kellerwänden!
In einem Neubau kam es nach Einzug zu einem Wasserauftritt im Gebäudeinneren. Die daraufhin beauftragte Leckageortung ergab keinen Schaden an wasserführenden Leitungen. Daher war ein Wassereintritt von außen wahrscheinlich.

Zur Ermittlung der Schadensursache wurde der Außenbereich mit Wasser geflutet. Bindiger Boden sorgt für ein langes Aufstauen von Wasser, dies ist auch typisch beim Lastfall „aufstauendes Sickerwasser“ unter normalen Bedingungen.

In der Regel zeigt sich das eintretende Wasser erst spät durch Aufsteigen im Wandsockelbereich des
Mauerwerks bzw. Innenputzes. Zur Vermeidung größerer Wasserschäden wird i.d.R. eine Bohrung im Bodenaufbau hergestellt und die Verwendung von eingefärbtem Wasser zum Nachweis eingesetzt.

Eine weitere Freilegung des Außenbereiches zeigte Risse in der KMB-Abdichtung im Bereich des Fußpunktes. Aufstauendes Wasser konnte ungehindert in den
Innenbereich eintreten und zu vorgenanntem Schadensbild führen.

Die Bauherrnschaft stellte in Ihrem Neubau, nach der Rückkehr aus den Weihnachtsferien, eine stark feuchtebelastete Zwischensparrendämmung und Stockflecken auf der Holzschalung fest. Da ein Havarieschaden ausgeschlossen werden konnte und sich der Bauträger und Bauherr uneins waren über die Schadensursache und die erforderliche Instandsetzungsmaßnahme, wurden wir zur Untersuchung und Feststellung des Schadenshergangs beauftragt.

Feuchtemessungen im Rahmen des Vorort-Termins zeigten stark erhöhte Feuchtigkeitswerte im Bereich der Fasersättigung.
Im augenscheinlich gestörten Bereich waren zudem Stockfleckenbzw. Schimmelpilzbildung erkennbar. Das Vorhandensein einer Luftdichtigkeitsebene, beispielsweise in Form einer Dampfbremsfolie, war im Steildachbereich nicht feststellbar. Somit stellt sich die Frage, was war die Ursache für die erhöhte Feuchtebelastung?

Der Generalunternehmer hat vor den Weihnachtsferien den Estrich verlegen lassen, ohne zu überprüfen, ob die in Bauherrnleistung zu erstellende Luftdichtheitsebene im Steildachbereich schon fertiggestellt war. Da diese noch nicht ausgeführt wurde, hätte der Estrich nicht eingebracht werden dürfen!Der eingebrachte „feuchte“ Estrichtrocknet aus und gibt seine Feuchtigkeit an die Umgebungsluft ab, so dass hohe Feuchtelasten und Luftfeuchtewerte erreicht wurden.
Mit dem nachvollziehbaren Schadenshergang war die kondensierende Feuchtigkeit an den gedämmten Bauteilen (ohne Dampfsperrbahn) nur eine Frage der vorherrschenden Außentemperaturen.

Bezüglich der erforderlichen Sanierungsarbeiten wurde folgende Ausführung vorgeschlagen und umgesetzt:
Die durchfeuchtete Dämmung musste rückgebaut und entsorgt werden. Aufgrund der kurzen Wachstumszeit (max. 14 Tage), ist das Schimmelpilzmycel nur in den ersten Millimeter des Rauspundes eingewachsen (verifiziert durch Materialprobe und das daraus resultierende Ergebnis der labortechnischen Untersuchung mittels Mikroskopie) und konnte somit einfach und fachgerecht mittels Fräse und Absaugung entfernt werden. Zur Vermeidung einer Kontamination des Erdgeschosses war die Herstellung eines Schwarz-Weiß-Bereiches beispielsweise mittels Folienwand notwendig. Nach Abschluss der Arbeiten wurde eine Feinreinigung (H-Staubsauger) des Dachgeschosses vorgenommen und der Erfolg der Sanierung mit einer Freimessung (Luftkeimsammler) bestätigt.
Mit einer sorgsamen Baubegleitung hätte man den Schadensfall vermutlich vermeiden können – Organisationsverschulden.